Als Bauherr versucht man zu sparen, wo man kann. Da ist es natürlich verlockend für Fleißarbeiten, Aufräumarbeiten und kleinere bauliche Maßnahmen, für die man eigentlich keine Facharbeiter benötigt, hier und da Aushilfen anzuwerben, die zu einem verträglichen Stundenlohn mit anpacken. Dazu kann man problemlos Aushilfen anheuern, allerdings gilt es einige steuer- und baurechtliche Dinge zu beachten.

Sicherheit am Bau

Wer für solche Gelegenheit Aushilfsarbeiter anheuert, der sollte vor allem auf die Sicherheit achten. Dass die Arbeiter rechtlich einwandfrei angestellt und bezahlt werden, versteht sich von selbst, denn Schwarzarbeit ist illegal. Der Bauherr sollte also auf jeden Fall jeden Arbeiter dem Gesetz nach bezahlen und besteuern. Gerade für kurzfristige Aushilfstätigkeiten hält das Beschäftigungsgesetz eine Reihe von Modellen bereit, die eine kostengünstige Beschäftigung möglich machen. Aber selbst wenn nur die Nachbarn aushelfen, ist die Sicherheit ein wichtiger Aspekt bei der Betätigung auf der Baustelle. So sollte man darauf achten, dass jeder, der sich auf der Baustelle betätigt, mit ordentlicher Berufskleidung ausgestattet ist. Dazu gehören Sicherheitsschuhe, ein Helm und gute Arbeitshandschuhe. Auch spezielle Hosen oder Westen, die nicht nur durch besonders robustes Material vor Verletzungen wie Hautabschürfungen schützen, sondern auch noch ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für Werkzeuge bieten, sind angebracht. Berufskleidung für den Bau erhält man im Fachgeschäft, teilweise kann man sie auch leihweise bekommen. Leute, die oft auf Baustellen aushelfen, besitzen meist schon zumindest Arbeitsschuhe und Handschuhe. Durch die Anschaffung kann man auf jeden Fall das Verletzungsrisiko minimieren. Da eine Baustelle durch das naturgegebene geschäftige Chaos eine Gefahrenquelle für alle ist, die sich dort aufhalten, kann man sich als Bauherr gegen etwaige Schadensfälle finanziell mit einer Bauherrenhaftpflicht absichern. Die zahlt bei allen Schäden, die Personen entstehen, die auf Verantwortung des Bauherrn auf der Baustelle sind.

Guter Lohn für gute Arbeit

Auch wenn die Einsparung teurer Facharbeiter verlockend erscheint - für Arbeiten, die nicht nur sachgerecht, sondern auch fachgerecht ausgeführt werden müssen, lohnt sich der höhere Lohn. Denn im Zweifelsfall ist es entscheidend, ob der Einbau einer Heizungsanlage durch einen Fachmann ausgeführt worden ist. Bei einem Schadensfall würde die Versicherung sich sonst weigern, den Schaden zu bezahlen. Hat man zum Beispiel für den Innenausbau eine Fachfirma beschäftigt, kann man allerdings in Einzelfällen mit dem Inhaber verhandeln, dass einfache Arbeiten nicht nach Facharbeitertarif bezahlt werden. So ist zum Beispiel ein Bezahlungsmodell möglich, bei dem das fachgerechte Verputzen und Tapezieren nach Tarif bezahlt wird, für die Aufräum- und Reinigungsarbeiten aber nur ein Lohn für Ungelernte bezahlt wird. Nicht jeder Betrieb wird sich darauf einlassen, jedoch bietet ein solches Modell für beide Seiten Vorteile. Der Fachbetrieb kann insgesamt mehr Stunden verbuchen, da sonst vielleicht die Aushilfsarbeiten von anderen Kräften ausgeführt werden würden und der Bauherr hat den Vorteil, dass alle Arbeitsvorgänge aus einer Hand kommen und er sich nicht um zusätzliche Arbeitskleidung, Versicherungen und Abrechnungspapierkram kümmern muss.