Baumängel
Ein Baumangel liegt immer dann vor, wenn das Bauwerk von den vertraglich vereinbarten Punkten abweicht. Das kann sein, dass die Beschaffenheit so nicht vereinbart war, oder der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck nicht gegeben ist. Jede Bauwerksleistung muss auch den vorgeschriebenen technischen und gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Dabei muss die als Baumangel beanstandete Leistung auch im Vertrag, der in jedem Fall schriftlich sein sollte, eindeutig beschrieben sein. Andernfalls kann es schon bei der Mängelfeststellung zum Streit kommen. Deshalb sollte jede Veränderung, die in der Bauphase vereinbart wird schriftlich als Anhang zum Bauwerksvertrag angefügt und immer vom Bauherren und der Baufirma unterzeichnet werden.
Ein Baumangel kann nur dann anerkannt werden, wenn die Abweichungen klar belegbar, also nachweisbar sind.
Welche Ansprüche der Bauherr bei Baumängeln gelten machen kann, ist auch immer vom Bauvertrag abhängig. Dabei kann es zum Beispiel wichtig sein, ob nach BGB, oder VOB/B abgerechnet und verfahren wird.
Jeder Baumangel sollte vom Bauherren schriftlich bei der Baufirma mit einer Fristsetzung zur Behebung angemeldet werden. Die Baufirma hat dann die Möglichkeit der Nachbesserung. Nach Ablauf dieser Frist (muss angemessen sein) verliert der Bauunternehmer den Anspruch auf eigene Mangelbeseitigung.
In diesem Fall kann der Bauherr den, oder die Mängel beseitigen lassen und entweder Minderung, oder Kostenerstattung verlangen, oder, wenn es möglich und sinnvoll ist, vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt die Abrechnung nach VOB/B, was bei den meisten Verträgen der Fall ist, dann sind Schadenersatzansprüche und Minderungsrechte eingeschränkt. Hier hat immer die Nachbesserung Vorrang und muss vom Bauherrn ermöglicht werden.
Es ist bei größeren Baumängeln, die von der Firma nicht anerkannt werden, in jedem Fall sinnvoll, wenn ein Bausachverständiger hinzu gezogen wird, der ein entsprechendes Gutachten erstellt. Eventuell müssen die Forderungen dann gerichtlich durchgesetzt werden.
Bei größeren Baumaßnahmen (Hausbau) ist es immer sinnvoll, wenn in der gesamten Bauphase ein Fachmann im Auftrag des Bauherren den Bau begleitet und schon in der Bauphase Mängel sofort beanstandet. Bei regelmäßigen Kontrollen durch einen Experten werden Mängel, die später nicht sichtbar sind und oft erst nach Jahren auftreten, sofort erkannt und angezeigt. Das Geld, was der Bauherr für den Fachmann ausgibt ist immer geringer als oft jahrelanger Ärger, um Baumängel durch zu setzten.