Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage war in den vergangenen Jahren ein lukrativer Anreiz dafür viele sich ein Eigenheim zu zulegen. Dieser steuerliche Zuschuss entfällt nun leider am dem 1.1.2006. Daher ist es wichtig zu wissen - Immobilien, für welche der Kaufvertrag noch im Jahre 2005 geschlossen wurde oder für die der Bauantrag noch im Jahre 2005 genehmigt wurde, werden noch im Jahre 2006 staatlich bezuschußt. Maßgebend für den Antrag auf Eigenheimzulage ist der Zeitpunkt des Einzugs und der Fertigstellung des Eigenheims. Für nähre Informationen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Denn dieser Beitrag dient nicht der steuerlichen Beratung, sondern soll Sie lieben Leser daraurf hinweisen sich näher mit dem Thema auseinander zusetzen, wenn Sie gegen Jahresende eine Immobilie erworben oder baumäßig beantrag haben.