Entstandene Mängelrügen beim Haus müssen so schnell wie möglich gemeldet werden. Das erfolgt am besten per Einschreiben mit Rückschein. So laufen Sie nicht Gefahr, dass Ihre Ansprüche verfallen. Entstehen Mängel am Haus so können Sie Ihrem Bauunternehmen weniger bezahlen als vereinbart, lesen Sie dazu den Absatz Bauabnahme.