Schwarzarbeitern auf der Spur
In Deutschland arbeiten die meisten Schwarzarbeiter im Bauhauptgewerbe, sprich sie verrichten Arbeiten an einem Rohbau. Zweitwichtigstes Betätigungsfeld ist das Baunebengewerbe, zu dem etwa Tapezier- und Malerarbeiten zählen. Laut der Rockwool-Stiftung in Kopenhagen liegt der Anteil von nicht gemeldeten Arbeiten am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland bei bislang 4,1 Prozent (Tendenz steigend) - das sind umgerechnet rund 30 Milliarden Euro.
Liegt der Verdacht vor, dass ein Mitarbeiter während der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit ein arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten an den Tag legt, kann man beispielsweise eine Detektei in Hamburg engagieren, um die beschuldigte Person auf Herz und Nieren zu prüfen. Aber auch andere Verstöße wie Schwarzarbeit, betrügerische Spesen- oder Arbeitszeitabrechnungen, wettbewerbswidrige Außendiensttätigkeiten oder vertragswidrige Kontakte zu Mitbewerbern können untersucht werden.
Die Formen der Schwarzarbeit
Laut dem § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gibt es drei verschiedenen Formen der Schwarzarbeit: Wer eine Leistung wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Pflegegeld oder Sozialhilfe vom Staat bezieht, muss die Einnahmen und jede relevante Änderung seiner Einkommenslage dem Institut mitteilen, vom dem er bezahlt wird. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld erhält, muss dem zugehörigen Arbeitsamt sofort mitteilen, wenn man einen neuen Job gefunden und auch angenommen hat.
Wer hingegen selbstständig ist und sein Gewerbe nicht anmeldet, um sich der Steuer und der Abgabenlast zu entziehen, ist nach dem Gesetz ebenfalls ein Schwarzarbeiter. Wer stattdessen einen Handwerksbetrieb ohne Eintragung als stehendes Gewerbe ausübt und entgegen der Handwerksordnung keine Eintragung in der Handwerksrolle erlangt, ist ebenfalls ein Schwarzarbeiter - dieser Sachverhalt ist allerdings recht unbekannt.
Die Vorgehensweise der Detektei
Je nach Betrieb und Beschuldigungen geht die Detektei unterschiedlich vor. Normalerweise verfügt das engagierte Unternehmen über verschiedene Ermittlungs- und Observationsteams, die für die Prüfung des Mitarbeiters eingesetzt werden können. Zur üblichen Vorgehensweise gehört natürlich erst einmal die diskrete Beobachtung und Verfolgung der Person, um entsprechende Beweise zu sammeln. Mithilfe modernster Technologie sind die Ermittler in der Lage, weitergehende, beweiserhärtende Ermittlungen durchzuführen, falls diese erforderlich sind.
Die Ergebnisse der Ermittlungen werden in einem umfassenden, schriftlichen und minutiös geführten Protokoll festgehalten und dem Auftraggeber anschließend präsentiert. Neben den üblichen Aufzeichnungen dienen auch Film- und Fotoaufnahmen der Beweisführung. Des Weiteren stehen dem Arbeitgeber sowie seinen Anwälten die Zeugenaussagen der Mitarbeiter der Detektei zur Verfügung, die eine schnelle und rechtlich nicht zu beanstandende Verwertung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bis hin zur straf- und zivilrechtlichen Verfolgung der festgestellten Handlungen ermöglichen. Ist der Mitarbeiter am Ende der Untersuchungen unschuldig, muss der Arbeitgeber trotzdem die Kosten der Ermittlungen übernehmen.