Staat fördert Sutdentenwohungen! Wer hat das gewußt? Der Bundesfinanzhof tagte über folgenden Entschluß: die Eltern eines Studierenden Kindes haben dem eine Wohnung am Studienort dem Kind mietfrei überlassen. Als Gegenleistung forderten die Eltern vom Finanzamt Eigenheimzulage und Kinderzulage. Aber das Finanzamt wollte diese Forderungen nicht zahlen. Der Bundesfinazhof entschied, dass die Zahlung einer Kinderzulage ausreichend ist, da das Kind bei den Eltern in der heimischen Wohung wohnhaft ist und ein Zimmer zur Verfügung hat.