Für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen sind Treppen oft ein unüberwindbares Hindernis. Wenn man im Rollstuhl sitzt, eine Gehbehinderung hat, oder gebrechlich ist, sind Treppen ein großes Problem.

Abhilfe schafft hier ein Treppenlift oder Sitzlift, mit ihm kann die beeinträchtigte Person mühelos über die Treppen hochgleiten, ohne dazu Hilfe von anderen Personen zu benötigen. Treppenlifte, Plattformlifte oder Sitzlifte sind heute schon unverzichtbarer Bestandteil in vielen privaten Haushalten, Altersheimen, aber auch in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Universitäten, Bibliotheken oder Ämtern. Ein Treppenlift schafft überall dort Abhilfe wo der Einbau eines normalen Liftes aufgrund der Gebäudegegebenheiten oder aufgrund der hohen Kosten unmöglich ist. Natürlich sind auch die Kosten für einen Treppenlift nicht billig, alleine die Materialkosten und die jeweils anfallende individuelle Planung können Kosten in Höhe von 3000-25000 Euro verursachen, viele greifen daher auch auf Gebrauchtlifte zurück wo die Kosten naturgemäß deutlich geringer auffallen.

Unterschiedliche Modelle

Es gibt verschiedene Varianten des Treppen- oder Behindertenlifts, so gibt es zum Beispiel Plattformlifte für Rollstuhlfahrer. Hierbei fährt man mit dem Rollstuhl auf eine Plattform auf, die Plattform selbst ist noch mit Schranken und Rollstoppern ausgestattet um ein unbeabsichtigtes Herunterrollen zu vermeiden. Es gibt auch die Möglichkeit, bei manchen Plattformliften schweres Material zu transportieren, das ist je nach Typ verschieden. Befestigt werden die Plattformlifte auf den Treppen selbst oder an der Wand, auch ist ein Einbau im Inneren oder im Außenbereich des Gebäudes möglich. Wird die Rohlstuhlplattform nicht benötigt wird sie einfach hochgeklappt. Bei den sogenannten Hängeliften für Rollstuhlfahrer gibt es keine Plattform, sondern eine Aufhängung. Auch wird die Aufhängung nicht an der Wand sondern an der Decke festgemacht. Diese Variante wird häufig bei engen und sehr kurvigen Treppenhäusern genutzt. Auch in Wohnhäusern, wo eine Beengung derTreppen baurechtlich nicht erlaubt ist, eignet sich diese Art des Aufzugs.

Als dritte Variante sind die Sitzlifte und Stehlifte zu nennen. Bei diesen Behindertenaufzügen gibt es eine Steh- oder Sitzfläche die entweder unbeweglich oder ausklappbar ist. Zusätzlich ist die Anbringung von Rückenlehnen, Armlehnen, Fußstützen oder Sicherheitsgurten möglich. Diese Variante ist für allem für gehbehinderte oder beeinträchtigte Menschen gedacht, die sich ohne Rollstuhl fortbewegen können, für die aber Treppen sehr mühsam oder aufgrund der Sturzgefahr gefährlich sind. Auch der Sitzlift oder Stehlift ist für enge und kurvige Treppenhäuser optimal geeignet, da die Sitz- oder Stehfläche hochgeklappt werden kann, wenn sie nicht benötigt wird.

Sicherheit der Benutzer

Damit die Benutzung des Treppenaufzugs bzw. Treppenlifts absolut ungefährlich für den Nutzer ist, sollten nur TÜV geprüfte Aufzüge eingesetzt werden. Auch sollten Sicherheitsgurte, Schranken und Abrollsicherungen zur Mindestaustattung gehören. Um auch für Stromausfälle gewappnet zu sein, verfügen die Treppenlifte meist über Notstromaggregate, werden mit Akkus betrieben oder haben eine Notabsenkung.

Finanzierung

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Einbau eines Treppenlifters nicht übernehmen, greift hier meist eine Pflegeversicherung. Ist die Behinderung durch einen Arbeitsunfall oder durch eine berufsbedingte Krankheit verursacht worden, so zahlt in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung den Einbau. Ein Treppenlift erleichtert das Leben von zehntausenden Menschen in Deutschland, ohne diesen Aufzug müssten viele gebrechliche Personen ihr vertrautes Zuhause verlassen und in Altersheimen leben. Der Einbau ist also nicht nur eine Lebenserleichterung sondern dient auch dazu, älteren und gebrechlichen Menschen möglichst lange unabhängig in ihrem vertrauten Heim bleiben zu können.